15% Erneuerbare Energie

Wussten Sie, dass beim Austausch der Heizanlage der Einsatz erneuerbarer Energie gesetzlich vorgeschrieben ist? Wir geben einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten.

Viessmann Werke

Für den Klimaschutz

Nachhaltige Energie

Mindestens 15% des jährlichen Wärmeenergiebedarfs muss aus erneuerbaren Energien stammen. Neben Holz, Biogas und Solarthermie gibt eine Vielzahl an Optionen. Auch Ersatzmaßnahmen und Dämmung sind denkbar.

Grüne Zukunft

Weg von Fossilen Brennstoffen

Beim Austausch der Heizanlage ist der Einsatz erneuerbarer Energie Pflicht. Das maßgebend überarbeitete Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) trat 2015 in Kraft und gilt für Gebäude in Baden-Württemberg die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Durch die Regelung sollen die Kohlenstoffemissionen sinken.

Nachweis erbringen

Drohendes Bußgeld

Wichtig ist nachzuweisen, dass die Vorgaben erfüllt sind. Der Nachweis zur Einhaltung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz muss innerhalb von 18 Monaten bei der zuständigen Behörde erbracht werden (siehe §20 EWärmeG). Bei Versäumnis droht ein Bußgeld. Als Sachkundige können wir die erforderliche Bestätigung bei Bedarf erbringen.

© Buderus

Mit Verstand

Ausnahmen bestätigen die Regel

Nicht betroffen sind unter anderem Kirchen, Lagerhallen, Zelte, Gebäude mit einer Wohnfläche von weniger als 50m², Gebäude die nicht oder nur unregelmäßig beheizt werden und behelfsmäßige Gebäude (siehe §2 EWärmeG).

Viessmann Werke

Viele Optionen

Anerkannte Energien

Diese Energielieferanten dürfen (ohne vorherige Umwandlung in elektrische Energie) zum Einsatz kommen: Solarthermie, Erdwärme, Wärmepumpen, Holz, Biogas und Bioöl (siehe §5 EWärmeG). Je nach Standort und Gebäude können unterschiedliche Kombinationen aus nachhaltigen und fossilen Brennstoffen sinnvoll sein.

Weitere Möglichkeiten

Ersatzmaßnahmen

Im Ausgleich für einen unzureichenden Einsatz erneuerbare Energien können auch Ersatzmaßnahmen ergriffen werden. Eine hocheffiziente Kraft-Wärme-Koppelung, der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Solar- sowie Hybridanlage können die Nutzungspflicht bereits erfüllen (siehe §10 EWärmeG).

Energie sparen

Baulicher Wärmeschutz

Die Dämmung Ihres Gebäudes, wie in Etwa Dach, Wände und Rohrleitungen kann auf die Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetz angerechnet werden. Insbesondere richtig gedämmte Außenwände wirken sich stark aus und können der Nutzungspflicht bereits Genüge tun (siehe §8 EWärmeG).

BAFA und KfW

Staatliche Förderung

Erneuerbare Energien werden im Rahmen des Marktanreizprogramms gefördert (offizieller FAQ). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst kleinere Anlagen - die Antragsstellung auf Förderung muss vor Erwerb und Auftragsvergabe zum Einbau der Heizung erfolgen! Bei größeren Anlagen (mehr als 100 KW) kann die KfW-Bankengruppe günstige Kredite und Tilgungszuschüsse vergeben. Konsultieren Sie einen Energieberater um für die Zukunft gut aufgestellt zu sein.

Quellen: