Verbot ölheizung ab 2026
Laut dem Klimaschutzprogramm 2030 (beschlossen 2019) wird die Installation von Ölheizungen ab 2026 verboten sein. Betreiber älterer Modelle können bereits jetzt handeln und Zuschüsse erhalten.
© Buderus
Wer handeln muss
Die Austauschpflicht
Ab 2026 wird der Einbau von Ölheizungen verboten sein. Viele installierte Ölheizungen können jedoch auch nach 2026 weiter betrieben werden. Auch Hybridlösungen, die beispielsweise Öl und Solarthermie kombinieren, dürfen weiterhin verbaut werden. Nur ältere Modelle ohne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik müssen nach spätestens 30 Jahren stillgelegt werden (siehe §10 EnEV).
Stand 2020
Neues Förderkonzept
Der Umstieg lohnt sich
Um den Umstieg auf erneuerbare Energien voran zu treiben, soll ein Förderanteil von 40% einen attraktiven Anreiz darstellen, fossile Heizsystem auszutauschen. Mit der Umsetzung der Bundesförderung und weiteren Details ist 2020 zu rechnen - bis dahin ist nichts sicher. Doch schon jetzt gibt es Förderprogramme die ein Umrüsten lohnenswert machen können. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg angeboten.
Stand 2020
Die Ausnahme
Weiterhin mit Öl
Die meisten Neubauten eignen sich gut für den Einsatz erneuerbarer Energien und hybrider Anlagen. In Gebäude, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung schlicht nicht möglich ist, dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen ohne Anteil an erneuerbarer Energie eingebaut werden.
Stand 2020
Jedoch bitte keine Panik
Hybridanlagen und selbstgenutzte Heizölversorgungsanlagen sind nach wie vor für den Heiz- und Warmwasserbetrieb möglich.
Stand 2020
Quellen:
- Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050
- Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030
Beides wird hier zum Download Angeboten:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050