Verbot ölheizung ab 2026

Laut dem Klimaschutzprogramm 2030 (beschlossen 2019) wird die Installation von Ölheizungen ab 2026 verboten sein. Betreiber älterer Modelle können bereits jetzt handeln und Zuschüsse erhalten.

© Buderus

Wer handeln muss

Die Austauschpflicht

Ab 2026 wird der Einbau von Ölheizungen verboten sein. Viele installierte Ölheizungen können jedoch auch nach 2026 weiter betrieben werden. Auch Hybridlösungen, die beispielsweise Öl und Solarthermie kombinieren, dürfen weiterhin verbaut werden. Nur ältere Modelle ohne Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik müssen nach spätestens 30 Jahren stillgelegt werden (siehe §10 EnEV).

Stand 2020

Neues Förderkonzept

Der Umstieg lohnt sich

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien voran zu treiben, soll ein Förderanteil von 40% einen attraktiven Anreiz darstellen, fossile Heizsystem auszutauschen. Mit der Umsetzung der Bundesförderung und weiteren Details ist 2020 zu rechnen - bis dahin ist nichts sicher. Doch schon jetzt gibt es Förderprogramme die ein Umrüsten lohnenswert machen können. Eine Übersicht der wichtigsten Förderprogramme wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg angeboten.

Stand 2020

Die Ausnahme

Weiterhin mit Öl

Die meisten Neubauten eignen sich gut für den Einsatz erneuerbarer Energien und hybrider Anlagen. In Gebäude, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung schlicht nicht möglich ist, dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen ohne Anteil an erneuerbarer Energie eingebaut werden.

Stand 2020

Viessmann Werke

Jedoch bitte keine Panik

Hybridanlagen und selbstgenutzte Heizölversorgungsanlagen sind nach wie vor für den Heiz- und Warmwasserbetrieb möglich.

Stand 2020

Quellen:

  • Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050
  • Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030

Beides wird hier zum Download Angeboten:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit - Klimaschutzprogramm 2030 zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050